(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Asentiv Köln mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Asentiv Köln ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Asentiv Köln in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
(1) Asentiv Köln erbringt Coaching- und Beratungsdienstleistungen gegenüber Unternehmern, Coaches, Trainern und Beratern. Zu den angebotenen Dienstleistungen zählen auch Seminare, Events, Coachings und Mentorings, einzeln und/oder in Gruppen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Asentiv Köln dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Asentiv Köln zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Asentiv Köln, bleibt der Vergütungsanspruch von Asentiv Köln unberührt.
(3) In Bezug auf die von Asentiv Köln zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Asentiv Köln hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Asentiv Köln ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(5) Sofern zwischen Asentiv Köln und dem Kunden sogenannte VideoCalls vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von Asentiv Köln stammen.
(6) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Asentiv Köln erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc.) stets zu gewährleisten.
(7) Die Buchung unserer Seminare und Veranstaltungen erfolgt verbindlich.
(8) Der Veranstaltungsort ist in der aktuellen Veranstaltungseschreibung oder im Bestätigungsschreiben angegeben, bei Firmenveranstaltungen im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(9) Asentiv Köln ist berechtigt, Veranstaltungs-/Seminaruhrzeiten im angemessenen Rahmen einseitig anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden gegebenenfalls spätestens 7 Tage im Voraus mitgeteilt. Die Gesamtveranstaltungsdauer wird dabei nicht reduziert.
Der Vertragsschluss zwischen Asentiv Köln und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(1) Die Preise, die von Asentiv Köln angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine Asentiv Köln erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Asentiv Köln nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPALastschriftmandat zu erteilen. Asentiv Köln stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.
(4) Asentiv Köln stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Asentiv Köln zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
(5) Im Falle des behördlichen Verbots bereits gebuchter und bestätigter Veranstaltungen oder behördlicher Beschränkungen / Auflagen (z.B. während Pandemien, höherer Gewalt) ist Asentiv Köln berechtigt, dem Kunden mit 60-tägigem Vorlauf binnen 12 Monaten nach dem Termin der abgesagten Veranstaltung eine Ersatzveranstaltung anzubieten.
Erst wenn binnen dieses Zeitraums kein Ersatzangebot erfolgt, ist der Kunde zum Rücktritt/Kündigung berechtigt. Ausgenommen davon ist der Rücktritt/Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung (z.B. www.erv.de).
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Asentiv Köln beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Asentiv Köln eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Asentiv Köln vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Asentiv Köln sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Asentiv Köln in Verzug, ist Asentiv Köln berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Asentiv Köln wird gegebenenfalls die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(1) Asentiv Köln wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Asentiv Köln ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Asentiv Köln gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Asentiv Köln unberührt.
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Der Kunde ist bei Teilnahme an unseren Programmen und Veranstaltungen verpflichtet, den störungsfreien Fortgang an unseren Programmen und Veranstaltungen zu gewährleisten und unseren Anweisungen unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegen eine einmal erteilte Anweisung sind wir berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt.
Der Kunde gewährleistet, dass Asentiv Köln überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Asentiv Köln insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Asentiv Köln erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Asentiv Köln für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Asentiv Köln nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Asentiv Köln über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(5) Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zu unseren Mitgliederplattformen. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Asentiv Köln anderweitig eingeräumt.
(1) Asentiv Köln haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Asentiv Köln nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Asentiv Köln nicht für Datenund Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Asentiv Köln maßgeblich.
(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Asentiv Köln und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von Asentiv Köln. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Asentiv Köln.
(4) Der Kunde gestattet Asentiv Köln sogenannte TestimonialWerbung. Asentiv Köln ist auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, in angemessener Weise mit dem Kunden als Referenz zu werben. Asentiv Köln ist entsprechend zur Nutzung dem Kunden gehörender Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechte berechtigt. Der Widerruf der Gestattung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, nicht jedoch bereits bei Beendigung des Vertrags.
(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Asentiv Köln und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.